Download

Unterrichtsmaterialien

Pressearchiv und
Rahmenprogramme

Literatur
 

Rezensionen
 

 

zurück
 

 

Süddeutsche Zeitung, 10.10.2002: Ein Skandal, der die Auflage steigert

Das Erzbischöfliche Ordinariat lässt Goldhagens neues Buch verbieten – Historiker kritisieren die schlampige Arbeitsweise des Autors
Von Christian Mayer
Zwei Dinge kann man schon jetzt über Daniel Goldhagens neues Buch sagen. Erstens: „Die katholische Kirche und der Holocaust. Eine Untersuchung über Schuld und Sühne“ wird wohl ähnlich wie sein Erstling „Hitlers willige Vollstrecker“ ein Bestseller. Die erste Auflage mit 30000 Exemplaren ist bereits an die Buchhändler ausgeliefert, und die Lesereise des Harvard-Politologen, die ihn am 16. Oktober auch ins Münchner Literaturhaus führt, dürfte das Interesse weiter anheizen. Zweitens: Der 500-Seiten-Band wird bei den Fachhistorikern auf ähnlich heftige Ablehnung stoßen wie sein voriges Werk. Goldhagen schreibe nicht als Historiker, sondern „wie ein Anwalt oder Ankläger in einem Wiedergutmachungsprozess“, urteilt der Geschichtswissenschaftler Konrad Repgen.
Der schärfste Einwand gegen Goldhagen, der in seinem Buch die Haltung der katholischen Kirche zur Judenverfolgung unter die Lupe nimmt, kommt indes aus München. Genauer gesagt aus der Kardinal-Faulhaber-Straße, dem Sitz des Erzbischöflichen Sekretariats. Die Kirchenbehörde hatte am Dienstag bei der Zivilkammer des Landgerichts München I eine einstweilige Verfügung gegen das Buch erwirkt. Eine ungewöhnliche Maßnahme, die das Buch in die Schlagzeilen katapultierte. Das Erzbistum will Vertrieb und Verkauf des Werkes verhindern. Grund ist ein Foto, auf dem angeblich der Münchner Kardinal Faulhaber zu sehen sein soll. „Auf einer NS-Kundgebung in München marschiert Michael Kardinal Faulhaber durch ein Spalier von SA-Leuten“, lautet die Bildunterschrift. Und die ist falsch, wie gestern der Berliner Siedler-Verlag einräumen musste, bei dem das Buch erschienen ist: Auf dem Foto ist nachweislich nicht Faulhaber zu sehen.
„Wir waren nicht auf einen Rechtsstreit aus, aber der Verlag hat uns keine Wahl gelassen. Wir mussten handeln, weil davon auszugehen ist, dass die falsche Bildunterschrift international verbreitet wird“, begründet Ordinariats- Sprecher Winfried Röhmel das Vorgehen. Schon im Vorfeld der Veröffentlichung hatte es eine erregte Auseinandersetzung zwischen Verlag und Ordinariat über die Verwendung des Fotos gegeben; doch bei Siedler siegten am Ende kaufmännische Erwägungen über wissenschaftliche Zweifel. „Das Ordinariat hat uns keine schlüssigen Beweise vorgelegt, dass auf dem Bild eine andere Person als Faulhaber dargestellt ist“, sagt Siedler-Justiziar Rainer Dresen. Eine Überprüfung hielt man nicht für erforderlich, da das Foto aus dem Archiv des renommierten Holocaust Memorial Museum in Washington stamme. Erst gestern zeigte sich der Verlag kompromissbereit: Man werde bei der nächsten Auflage die Bildunterschrift ändern. Die bisher gelieferten Exemplare von „Die katholische Kirche und der Holocaust“ blieben aber im Handel. „Darauf haben wir keinen Einfluss mehr“, so Justiziar Dresen.
Wer wirklich auf dem umstrittenen Foto abgebildet ist, ob es der päpstliche Nuntius Cesare Orsenigo sein könnte, ließ sich bisher nicht klären. Es ist nicht einmal sicher, ob das Bild überhaupt in München aufgenommen wurde. „Der Kenner sieht auf den ersten Blick, dass dies nicht Kardinal Faulhaber ist“, sagt der Münchner Zeithistoriker Hans Günther Hockerts. Auch er kommt nach der Lektüre zu einem vernichtenden Urteil: Der Autor habe eine Reihe peinlicher Sachfehler in Kauf und nur wenige Originalquellen zur Kenntnis genommen. Größtenteils basiere das Buch auf Sekundärliteratur, die für die Grundthese des Autors instrumentalisiert würde. Die falsche Bildunterschrift sei da noch das geringste Ärgernis.
Ähnlich kritisch sieht der Direktor der Kommission für Zeitgeschichte in Bonn, Karl-Joseph Hummel, die Neuerscheinung. Hummel und Hockerts saßen gemeinsam im wissenschaftlichen Beirat der kürzlich gezeigten Münchner Ausstellung über Kardinal Michael von Faulhaber. Beide Wissenschaftler sind aber nicht nur über Arbeitsweise und Argumentation Goldhagens erstaunt, sondern auch über den Berliner Siedler-Verlag. Es werfe ein schlechtes Licht auf einen an sich seriösen Verlag, wenn derart schlampig lektoriert werde. „Ich glaube nicht, dass dieses Buch eine wissenschaftliche Diskussion auslösen wird wie ,Hitlers willige Vollstrecker‘ 1996. Dazu ist es zu schlecht“, glaubt Hummel.
Einige Fachkollegen haben allerdings Zweifel, ob sich das Erzbistum mit dem Verbot einen Gefallen getan hat. „Ich dachte beim ersten Lesen: Das wird ein totaler Flop“, sagt ein Wissenschaftler. „Aber jetzt hat Goldhagen wieder einen Skandal.“ Eines dürfen die Leser auf keinen Fall erwarten: neue Erkenntnisse über die Person Faulhabers. Von dem 1869 geborenen Kardinal ist in Goldhagens Buch nur in dürren Zeilen die Rede; der Autor zählt ihn pauschal zur überwiegenden Mehrheit der Kleriker, die nichts gegen die Judenverfolgung unternommen hätten und deshalb wie die Schlüsselfigur Papst Pius XII. eine Mitschuld am Holocaust trügen. „Damit wird er einer zugegeben widersprüchlichen Figur wie Faulhaber nicht gerecht“, sagt Historiker Hans Günther Hockerts. Auf eine ausführliche Monografie über den Kardinal müssen die Leser noch warten. Immerhin: Das erzbischöfliche Faulhaber-Archiv ist seit kurzem für die Wissenschaftler zugänglich. „Momentan sitzen 16 Doktoranden an den Originalquellen“, sagt Ordinariats-Sprecher Röhmel.

Süddeutsche Zeitung, 10.10.2002: Der Monarchist
Nichts Neues: Der Streit um Goldhagens Faulhaber-Text
Wieder einmal also eine Faulhaber-Debatte. Diesmal, weil in Goldhagens schlampig begründeten Generalangriff auf die katholische Kirche unter einem Foto der Name Faulhaber steht, obwohl der Münchner Kardinal gar nicht darauf zu sehen ist, was wiederum das Münchner Ordinariat dazu gebracht hat, den Verkauf des Goldhagen-Buchs in Deutschland vorläufig stoppen zu lassen (SZ vom 9.10.). Dem Publizisten aus dem fernen Amerika schien der optische Beweis der Anbiederung der Katholiken an die Nazis viel zu schön, um falsch zu sein. Und dem heimischen Münchner Erzbistum schien dadurch der Ruf des Kirchenfürsten derart lädiert, dass es nicht nur Goldhagen den Fehler nachwies, sondern auch die Justiz bemühte. Selbst mehr als 50 Jahre nach seinem Tod ist Kardinal Michael Faulhabers Erregungspotenzial enorm.
Dabei gibt es nichts Neues über Leben oder Wirken des so widersprüchlichen Erzbischofs. Das Erzbistum München hat im Juni das Archiv Faulhabers mutig und vorbehaltlos der Forschung geöffnet: 3000 Akten auf 100 Regalmetern. Dass dort eine Sensation auf ihre Entdeckung wartet, die das politische Wirken des Kirchenmanns in völlig anderem Licht zeigt, ist nicht zu erwarten; die wichtigsten Dokumente hat der Jesuitenpater Ludwig Volk 1975 und 1978 publiziert. Wer will, kann mit Hilfe des vorliegenden Materials den Kardinal zum heldenhaften Kämpfer gegen die Nazis stilisieren. Wer will, kann ihn aber auch zu Hitlers Helfer machen. Der Versuch, sich der Wahrheit zu nähern, endet irgendwo dazwischen.

Alles andere als ein Nazifreund
Dem 1869 geborenen Michael Faulhaber, dem Bischof von Speyer und Münchner Erzbischof, blieben letztlich alle Staatsformen fremd, die nach dem Sturz der Monarchie in Deutschland entstanden. Die Weimarer Republik gründe auf „Meineid und Hochverrat“, sagte er 1922 auf dem Münchner Katholikentag – der Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer widersprach ihm heftig. Seit den Adventspredigten von 1933 sahen die Nationalsozialisten in dem Kardinal einen Feind – darin hatte er die Sittlichkeit des „altbiblischen Volkes“ gelobt und festgestellt: „Wir sind nicht mit deutschem Blut erlöst.“ Allerdings hatte er auch gesagt, Israel sei „aus dem Dienst der Offenbarung entlassen“. Faulhaber war angesichts des enormen Wirbels um seine Predigten viel daran gelegen, nicht als Staatsfeind zu gelten. Auch deshalb traf er sich 1936 auf dem Obersalzberg mit Adolf Hitler, wo er dem „Führer“ versicherte, dieser sei die „für uns gottgesetzte Autorität, der wir im Gewissen Ehrfurcht und Gehorsam schulden“.
Die Verteidigung der Kirche unter Achtung der gottgesetzten Ordnung – dafür vor allem formulierte Faulhaber die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von 1937. Deshalb verurteilte er allerdings auch das Attentat vom 20. Juli 1944.
Michael Faulhaber – ein Mann aus dem Kaiserreich, den die neue Zeit in immer neue Widersprüche verwickelte. Der mit dem Münchner Rabbiner Leo Baerwald befreundet war und gleichzeitig verkündete, dass der Staat das Recht habe, „gegen Auswüchse des Judentums in seinem Bereich vorzugehen“. Er war alles andere als ein Nazifreund, aber auch kein Widerständler – mehr ein Kämpfer für die Unabhängigkeit und Unversehrtheit der katholischen Kirche als für die Universalität der Menschenrechte. Ein Kind seiner Zeit eben, neben Kardinal Graf von Galen der sprach- und wirkungsmächtigste Repräsentant eines weltanschaulich geschlossenen Katholizismuss.
Ist alles bekannt. Ist alles geschrieben. Wird aber Faulhaber nicht den postmortalen Frieden bringen.
MATTHIAS DROBINSKI

Süddeutsche Zeitung, 10.10.2002: Jonah, der Wiedergutmacher
Daniel Goldhagens neues Buch als moralische Handlungsanleitung / Von Moshe Zimmermann
Daniel Jonah Goldhagen ist diesmal eindeutig eher Jonah als Daniel: Die erste Aufgabe, die er in seinem neuen Buch „Die katholische Kirche und der Holocaust“ (künftig: G2) auf sich genommen hat, besteht darin, Sünder zur Buße aufzurufen wie seinerzeit der Prophet Jonah in Ninive. Schuld, Wiedergutmachung und Moral stehen im Mittelpunkt, nicht die historische Forschung wie noch im ersten Goldhagen-Buch „Hitlers willige Vollstrecker“ (künftig: G1). Die zweite Aufgabe des Buches wäre dann, den Sündern ein Buß- und Wiedergutmachungsmenü anzubieten. Offeriert werden „ein Paradigma und eine Reihe von Verfahrensweisen, die auch auf andere Fälle anwendbar sind“. Die Katholiken wurden also nur „exemplarisch“ als Zielscheibe gewählt. Wir im modernen Ninive sollen von Goldhagen erfahren, wie man mit Sünde und Wiedergutmachung umzugehen hat. „Wir haben das Recht zu urteilen“, fügt Goldhagen hinzu. Er will also urteilen, praktiziert dabei aber weniger Buße, dafür mehr Wiedergutmachung (für sich), Rückzieher und Vergeltung.
Zur Schuld der Deutschen: Bereits in G1, das sich mit dem „eliminatorischen Antisemitismus“ der Deutschen seit Luther beschäftigte, sorgte eine Fußnote für einen partiellen Ablass: Die Generation nach 1945 wurde von der automatischen Teilnahme am „eliminatorischen Antisemitismus“ rückwirkend entlastet. Mit der Wahl der Katholiken als Ziel des Angriffs von G2 können nun – vorübergehend – auch die nichtkatholischen Deutschen aufatmen. Mehr noch: Die besondere deutsche Last an der Schuld wurde – wenigstens andeutungsweise – relativiert: Schuldig gesprochen sind „gewöhnliche Deutsche und (!) Nichtdeutsche während des Holocaust“.
Gegen den Vorwurf der Kollektivschuld wehrt sich G2 mit Nachdruck, weil es „jegliche moralische Untersuchung“ vermeidet. Richtig. Aber damit ist der Satz aus G1 außer Kraft gesetzt, nach dem die Last der Beweisführung nicht bei denjenigen liege, die den „eliminatorischen Antisemitismus“ der Deutschen nachweisen wollen, sondern umgekehrt bei denen, die einige Deutsche von diesem automatischen, kollektiven Charakterzug entlasten möchten. Nun kommt in G2 ein weiterer Rückzieher: Goldhagen behauptet, wiederholt anerkannt zu haben: „Es gab durchaus Deutsche, deren Ansichten über den Juden mit der vorherrschenden antisemitischen Ansicht ihrer Kultur nicht übereinstimmten.“ Auch heißt es: „Viele gewöhnliche Deutsche waren in der NS-Zeit Antisemiten“, also nicht alle, und nicht unbedingt vor dieser Zeit. Und diese Deutsche waren nicht allein: „Schweizer Banken (und Institutionen anderer Länder) haben die Opfer bestohlen. “ Um die dreifache Kombination zu ergänzen: „Einige führende deutsche Historiker haben dem NS-Regime gedient.“ Nur Historiker?
Die Antwort hat wieder mit Schuld, Wiedergutmachung, aber noch mehr mit Vergeltung zu tun – die Rache Goldhagens. Denn der Satz geht weiter: „. ..und ihre Schüler, von denen einige zu den bedeutendsten Historikern des heutigen Deutschland gehören, haben es also die Kollaboration] vertuscht.“ Wieder entschlüsselt die Fußnote (Nr. 17) den Sinn: Es handelt sich um Hans- Ulrich Wehler und Hans Mommsen, die Goldhagens Meinung nach „haltlose Schriften über den Holocaust“ geschrieben haben. Mit „haltlosen Schriften“ meint er sicher die Kritik an G1, nicht die Werke der beiden, die kein seriöser Historiker als haltlos bezeichnen wird. Die interne Debatte in der deutschen Historikerzunft um das Erbe Conzes & Co. verhalf Goldhagen zu einer eigenartigen privaten Wiedergutmachung. „Die“ Deutschen sind teilweise entlastet, dafür rücken, außer den Schweizer Banken, „die deutschen Historiker“, die sich bekanntlich nicht für G1 begeisterten, ins Zentrum des Vollstreckertums.
Ein eleganter Rückzug
Zum eliminatorischen Antisemitismus: In G1 war dieser Begriff Goldhagens Steckenpferd. In G2 findet er nur auf sieben Seiten Erwähnung und verschwindet praktisch hinter der „eliminatorischen Verfolgung“. Zwar ist unter „eliminatorisch“, wie in G1, eigentlich jede Einstellung (auch die der Liberalen) gegenüber Juden zu verstehen, aber „eliminatorische Verfolgung“ ist plausibler als „eliminatorischer Antisemitismus“. Ein eleganter indirekter Rückzieher.
Zur Beziehung zwischen Antisemitismus und Antizionismus: Goldhagen nimmt sich diesmal eine detaillierte Definition des Antisemitismus vor und schafft als Nebenprodukt eine politische Wiedergutmachung. Anders als in G1 schenkt er Israel und dem Zionismus seine Aufmerksamkeit. Darüber wird man sich in Israel freuen. Er betrachtet Israel als Wiedergutmachung für die zerstörten jüdischen Gemeinschaften und wagt den nächsten Schritt: Wer Juden das Recht auf einen Nationalstaat absprechen will, ist nicht nur Antizionist, sondern Antisemit. Den heutigen Antizionismus hält er für eine „radikale und extreme Spielart des politischen Antisemitismus“.
Doch die Freude der Möllemann-Gegner oder der Vertreter der israelischen Regierungspolitik darf sich in Grenzen halten: Goldhagen gibt zu, dass „Israel und die Israelis sich nicht wenige strafrechtliche, politische und moralische Verfehlungen zu Schulden kommen lassen“. Darüber hinaus „wären alle, die Juden politische Wiedergutmachung schulden, verpflichtet, solchen Entwicklungen oder Maßnahmen entgegenzuwirken“! Wiedergutmachung gegenüber Juden schließt also die Unterstützung eines Palästinenserstaates keineswegs aus.
G2 ist aber auch sonst aus nahöstlicher Perspektive willkommen: Goldhagen lehrt uns mit seinem Paradigma, dass die Folgerungen, die „hinsichtlich Schuld und Wiedergutmachung gezogen werden, grundsätzlich auf alle anderen Verbrechen übertragen (werden können), gleichgültig, von welchen Institutionen oder Menschen sie an anderen Menschen in Vergangenheit oder Gegenwart begangen wurden oder werden“. Goldhagen deutet ja nicht nur auf serbische oder südafrikanische Untaten hin, sondern auch auf amerikanische. Wenn das Paradigma im Ernst allgemeine Gültigkeit erhalten soll, muss man auch das Beispiel Israels unter die Lupe nehmen. Das wird Grund genug sein, G2 – wie bereits G1 – in Israel nicht zu thematisieren.
Konstruktiv scheint auch Goldhagens Beobachtung zu sein, dass „viele Angehörige der akademischen Gemeinschaft sich ihrer Verpflichtung entziehen, auf moralische Fragen überhaupt einzugehen“. Allerdings ist daran nicht nur die akademische Gemeinde schuld. Als sich in Israel Akademiker gegen den herrschenden rechtsorientierten Strom in Sachen Krieg, Intifada, Wehrdienstverweigerung etc. zu Wort meldeten, waren es nicht nur die Verfechter der „wissenschaftlichen Unparteilichkeit“, sondern gerade die Stimmen außerhalb des Elfenbeinturms, die sich erbost distanzierten. Nimmt man Goldhagen beim Wort, so ist der Akademiker, der die G2-Paradigmata der Wiedergutmachung akzeptiert, sogar verpflichtet, Jonah im modernen nahöstlichen Ninive nachzuahmen. War die deklarierte Absicht von G1, „den Deutschen wieder zu ihrem Menschsein zu verhelfen“, so könnte die latente Absicht von G2 womöglich sein, unter anderem Israelis auf einen ähnlichen Weg zu helfen.
Der Autor lehrt Geschichte an der Hebräischen Universität von Jerusalem.

 

 

 
       

Impressum | Copyright 2001 | Nordelbisches Kirchenamt - Archiv - | Postfach 3449 | 24033 Kiel